Förderung von energieeffizienten Maßnahmen
- Sanierungsmaßnahmen bei Wohnhäusern werden in der Form gefördert, dass bei Wärmedämmungen der anfallende Erschließungsbeitrag sowie die anfallenden Wasser- und Kanalanschlussgebühren rückvergütet werden.
- Photovoltaik- und Solaranlagen werden in der Form gefördert, dass die Verwaltungskosten der Bauanzeige/Bauverhandlung ab dem Jahr 2014 rückvergütet werden.