Festsetzung über die Höhe eines Gemeinde-Zuschusses für die Herstellung des Kanalanschlusses für ein Objekt im nicht erschließbaren Bereich
Um die Einleitung der Abwässer in das Abwassernetz der Gemeinde Aschau für solche Objekte zu fördern, beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass die Materialkosten bis zu einer maximalen Höhe, welcher der einmaligen Anschlussgebühr dieses Objektes entsprechen, rückerstattet werden.